Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen der freien Online-Redakteurin Laura Trus, www.laura-trus.de, Hamburg (im Folgenden: Unternehmerin) mit ihren gewerblichen Kunden (im Folgenden: Besteller).

§ 2 Anwendungsbereich 

(2.1) Diese AGB gelten für alle mit der Unternehmerin geschlossenen Verträge.

(2.2) Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bestellers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(3.1) Zur Vorbereitung eines Angebots führt die Unternehmerin mit dem Besteller ein telefonisches Erstgespräch. Nach dem Erstgespräch übersendet die Unternehmerin dem Besteller ein Angebot inklusive Kostenvoranschlag (KVA). Das telefonische Erstgespräch und die Erstellung des KVA sind kostenfrei. 

(3.2) Erklärt der Besteller in Text- oder Schriftform, die Leistungen auf Grundlage des Angebots und KVAs gem. § 3.1 AGB in Anspruch nehmen zu wollen, stellt dies den Antrag auf Abschluss des jeweiligen Vertrages dar.

(3.3) Mit Zugang der Annahmeerklärung der Unternehmerin bei dem Besteller in Text- oder Schriftform kommt der jeweilige Vertrag zustande.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte

(4.1) Alle Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Konzepte und Gestaltungen (im Folgenden: Werk) der Unternehmerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

(4.2) Die Unternehmerin überträgt dem Besteller die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an dem bestellten Werk. Die Vereinbarung über Art und Umfang der Nutzung durch den Besteller wird Teil der Vertragsgrundlage. 

(4.3) Soweit nichts anderes individuell vereinbart wird, wird ein eingeschränkt ausschließliches Nutzungsrecht am jeweiligen Werk der Unternehmerin übertragen. Die Unternehmerin behält das Recht der Nutzung zur Eigenwerbung wie in § 9 AGB ausgeführt.

(4.4) Die Nutzungsrechte am Werk der Unternehmerin gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Besteller auf diesen über. 

(4.5) Verwendet der Besteller ein Werk der Unternehmerin unter Verstoß gegen die § 4.1 – 4.4 AGB ist, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung und unbeschadet weiterer, möglicher Schadensersatzansprüche, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der jeweils vereinbarten Vergütung je Nutzungsverstoß an die Unternehmerin zu zahlen.

§ 5 Vergütung & Vorschuss

(5.1) Sämtliche Leistungen, die die Unternehmerin für den Besteller erbringt, sind kostenpflichtig. Dies gilt nicht für die Leistungen gem. § 3.1 AGB.

(5.2) Die erste Korrekturschleife wird jeweils nicht separat berechnet und gilt als mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.  Ist eine Korrektur auf Grund unrichtiger und/oder unvollständiger Informationen durch den Besteller nötigt, ist diese, dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand entsprechend, kostenpflichtig.

(5.3) Nutzt der Besteller das Werk in anderer Art oder größerem Umfang als vereinbart, erhöht sich der Vergütungsanspruch der Unternehmerin der tatsächlichen Nutzungsart bzw. des tatsächlichen Nutzungsumfangs entsprechend. Dieser Anspruch auf eine nachträglich anzupassende Vergütung steht neben etwaigen Ansprüchen gem. § 4.5 AGB. Allerdings werden etwaige Schadensersatzansprüche auf die erhöhte Vergütung angerechnet und umgekehrt.

(5.4) Die Unternehmerin ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses beträgt in der Regel 1/3 der gesamten Auftragssumme gemäß KVA.

(5.5) Alle Preise sind Nettopreise, auf die die jeweils geltende, gesetzliche Mehrwertsteuer aufzuschlagen ist.

§ 6 Abnahme und Fälligkeit

(6.1) Die vereinbarte Vergütung wird mit der Abnahme bzw. Vollendung (§ 646 BGB) fällig.

(6.2) Als Abnahme gilt eine entsprechende Bestätigung durch den Besteller in Textform, die Bezahlung der Vergütung oder die Verwendung des Werkes.

(6.3) Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn die Unternehmerin dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine Frist von 14 Tagen zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

(6.4) Die vereinbarte Vergütung ist, abzüglich geleisteter Vorschüsse, innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu entrichten.

(6.5) Der Vorschuss ist sofort nach Zugang der Vorschussrechnung beim Besteller zur Zahlung fällig.

(6.6) Sollte der Kunde in Zahlungsverzug kommen, ist es der Unternehmerin gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

(6.7) Bei Zahlungsverzug behält sich die Unternehmerin das Recht vor, den zusätzlichen Arbeitsaufwand mit einer Arbeitsstunde (Stundensatz: 90 €) in Rechnung zu stellen.

§ 7 Vorzeitige Vertragsbeendigung

(7.1) Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit kündigen.

(7.2) Kündigt der Besteller, ist der Unternehmerin eine Ausfallvergütung zu zahlen. Die Höhe der Ausfallvergütung richtet sich nach dem jeweiligen Grad der Fertigstellung des Werkes, beträgt aber mindestens 50 % der jeweils vereinbarten Vergütung.

§ 8 Haftung

(8.1) Die Unternehmerin haftet bei Schäden an ihr vom Besteller überlassenen Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(8.2) Die Unternehmerin haftet nicht für etwaige Tipp-, Rechtschreib- oder Satzfehler. Die Verantwortung des Lektorats des jeweiligen Werkes liegt – außer es wird etwas abweichendes individuell vereinbart – beim Besteller. Das Risiko der Druckfreigabe und der jeweiligen Veröffentlichung trägt der Besteller.

(8.3) Die Unternehmerin haftet weder für inhaltliche noch rechtliche Richtigkeit ihrer Werke.

(8.4) Eine Haftung der Unternehmerin für Schäden, die beim Besteller infolge jeglicher Nutzung des Werkes auftreten, ist ausgeschlossen.

§ 9 Erwähnungsrecht

Die Unternehmerin behält das Recht, die für den Besteller erbrachten Werke und Leistungen zur Eigenwerbung auf ihrer Website, in sozialen Netzwerken oder auf sonstigen elektronischen oder analogen Verbreitungswegen zum Zwecke der Eigenwerbung – unter Nennung des jeweiligen Bestellers – zu erwähnen und zu zitieren.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(10.1) Erfüllungsort sämtlicher vertraglicher Leistungen der Unternehmerin ist Hamburg.

(10.2) Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit der Unternehmerin ist Hamburg. Unter mehreren möglichen Gerichtsständen hat die Unternehmerin das Wahlrecht.

(10.3) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise ungültig sein, werden die übrigen AGB in ihrer Wirksamkeit nicht berührt und sollen weiterhin gelten.

Stand: 12.04.2023